Informationen bezüglich der Covid-19 Pandemie und Ihren Eigentümerversammlungen

 


 

Sehr geehrte Eigentümerinnen,
Sehr geehrte Eigentümer,
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

uns ist es wichtig, Sie auch in der aktuellen Situation mit umfangreichen Serviceangeboten zu unterstützen. Da Ihre und unsere Sicherheit immer oberste Priorität hat, beobachten wir täglich die entsprechende Situation und bewerten diese nach den vorgegebenen Kriterien. Unser Büro ist jedoch weiterhin für Sie geöffnet.

Auch wenn es die derzeitige Situation verlangt, auf Abstand zu gehen, möchten wir Sie auf keinen Fall mit Ihren Fragen alleinlassen. Um Ihnen schnell und unkompliziert Antworten zu Ihrem Anliegen zu geben, sind wir verstärkt telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Dabei versuchen wir nach und nach, all Ihre Fragen zu ergänzen und immer up to date zu bleiben.

 

Welche Corona-Regeln gelten für den Besuch in unserem Hause?
Gemäß den aktuellen Vorgaben der bayerischen Staatsregierung wird in unserem Hause ab sofort die 2G-Regel (genesen oder geimpft) umgesetzt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch einen entsprechenden Nachweis mit, dass Sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Halten Sie bitte auch einen Identitätsnachweis (Lichtbildausweis) bereit und beachten Sie bitte auch die Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern und die Pflicht zum Tragen eines FFP-2 Mund- / Nasenschutzes innerhalb des gesamten Gebäudes.

 

Welche Corona-Regeln gelten für Eigentümerversammlungen?

Bitte beachten Sie, dass uns die Gesundheit aller Eigentümer und Mitarbeite am Herzen liegt und wir als Veranstalter von Eigentümerversammlungen die Verantwortung innehaben. Für aktuelle Eigentümerversammlungen richten wir uns an die tagesaktuellen Vorgaben der bayerischen Staatsregierung und entscheiden in unserem Ermessen, ob Eigentümerversammlungen grundsätzlich abgehalten werden können oder wir diese verschieben müssen.
Falls Eigentümerversammlungen stattfinden können, richten wir uns an die tagesaktuellen Gesundheitsvorgaben und bitten Sie, dise ebenfalls zum Wohle aller einzuhalten.

 

Wir bitten hierbei um Berücksichtigung, dass wir für Ihre Eighentümerversammlung gegebenenfalls passende Räumlichkeiten anmieten müssen, die den Standards der Pandemie Vorschriften entsprechen.

 

Bezüglich der aktuellen Vorschriften zum Thema "Eigentümerversammlungen" dürfen wir auf die Verordnungen des Landes Bayern verweisen.

 

Information zum Corona-Virus des Landes Bayern

 

Ebenso möchten wir auf die Pressemitteilung des Dachverbandes der Immobilienverwalter vom 22.11.2021 hinweisen:

 

Eigentümerversammlungen unter 2G-Beschränkungen nicht zulässig

 

Aus Sicherheitsgründen werden wir derzeit lediglich in eigenem Ermessen Eigentümerversammlungen abhalten und weisen Sie bereits jetzt schon darauf hin, dass es durch die derzeitigen Verschriften in 2022 zu erheblichen Verschiebungen Ihrer Eigentümerversammlung kommen wird. 

 

Wir danken für Ihr Verständnis

 

 

Dullinger Immobilien Verwaltung

 

 

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