Datenschutz-Grundverordnung DSGVO – Änderung ab 25. Mai 2018

 


 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

 

Zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, das sich aus dem WEG-Verwaltervertrag ergibt, müssen zwangsläufig Daten erhoben werden. So benötigen wir zur Erstellung der Jahresabrechnung, Beschlusssammlung und Wirtschaftsplan personenbezogene Daten der Eigentümer wie Name und Anschrift.

 

Der Eigentümer benötigt beispielsweise für die Abrechnung Name, Anschrift und Bankdaten des Mieters. (Art. 6 DSGVO) Jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und/oder die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf der freiwilligen, schriftlichen Einwilligung des Betroffenen. Die Eigentümer und Mieter unserer Hausverwaltung werden auf dem postalischen Weg explizit über die Veränderungen informiert.

 

 

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